Fachgebiete

Auf diese Bereiche haben wir uns besonders spezialisiert.

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Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht gehört zum Kernbereich unserer Beratungstätigkeit. Beginnend mit der Planung und Strukturierung Ihres Projektes, sei es im Bereich der Unternehmensgründung und –nachfolge, im Bereich der nationalen oder internationalen Unternehmenstransaktionen oder im Bereich der Umgründungen etc. stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner während und auch nach der Umsetzung Ihres Projektes zur Verfügung.

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Mergers & Acquisitions

Im Bereich Mergers & Acquisitions umfasst unsere Beratungstätigkeit sowohl nationale als auch internationale Unternehmenstransaktionen. Beginnend mit der Planung und Strukturierung von Unternehmenstransaktionen begleiten wir unsere Mandanten während des gesamten Transaktionsprozesses und übernehmen insbesondere die Durchführung von Legal Due-Diligence Prüfungen, die Errichtung und die Verhandlung entsprechender Transaktionsverträge, die Einholung erforderlicher, auch kartellrechtlicher Genehmigungen sowie die praktische Umsetzung der Transaktionsverträge.

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Umgründungen

Eine Umgründung des Unternehmens kann aus den unterschiedlichsten Gründen (rechtliche, wirtschaftliche etc.) von Vorteil sein. Steuerliche Überlegungen sind neben Motiven wie beabsichtigter Umstrukturierungsmaßnahmen des Konzerns/Unternehmens oft ausschlaggebend dafür, die bestehende Rechtsform zu überdenken. Unseren Mandanten bieten wir für sämtliche Umgründungsformen (wie beispielsweise Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüssen und Spaltungen) die bestmögliche Beratung und Betreuung.

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Insolvenzrecht und Sanierung

Bei anhaltenden Krisensituationen, spätestens aber nach Eintritt des Insolvenzfalles stellt sich für Unternehmen (und deren Organe oder Gesellschafter) und Privatpersonen die Frage, mit welchen allfälligen weitreichenden Konsequenzen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen zu setzen sind. Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht und Sanierung unterstützen wir sowohl Unternehmen (und deren Organe oder Gesellschafter) als auch Privatpersonen in sämtlichen Bereichen des Insolvenzrechts. Unsere Tätigkeit umfasst die Vertretung von Schuldnern und Gläubigern bei außergerichtlichen Sanierungen, Umstrukturierungen und in Insolvenzverfahren sowie die Beratung in (Organ)haftungs- und Anfechtungsfragen. Darüber hinaus ist MMag. Dr. Reinhold Zeinhofer laufend als Insolvenzverwalter tätig.

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Bau-, Bauvertrags- und Immobilienrecht

Im Bereich des Bau-, Bauvertrags- und Immobilienrechts bieten wir unseren nationalen und internationalen Mandanten umfassende Beratung von der Projektentwicklung über die Projektfinanzierung bis hin zur fortlaufenden Projektbetreuung. Insbesondere verfügen wir (nicht zuletzt durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit führenden Bauträgern) über umfangreiche Erfahrung bei der Gestaltung und Abwicklung von Bauträgerprojekten. Neben der Konzeption des Bauträgerprojektes, der vertraglichen Gestaltung, der Übernahme von Treuhandschaften sowie der Selbstberechnung und/oder Anzeige von Abgabenerklärungen übernehmen wir unter anderem die grundbücherliche Durchführung und die Vertretung unserer Mandanten in grundverkehrsrechtlichen und raumordnungsrechtlichen Angelegenheiten sowie im Bauprozess. Gerne beraten und unterstützen wir unsere Mandanten auch in sämtlichen Bereichen des Mietrechtes, insbesondere bei der Errichtung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen. Darüber hinaus übernehmen wir die Vertretung unserer Mandanten in mietrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht und vor Behörden.

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IT-Recht, Telekommunikationsrecht und E-Commerce

Im Bereich des IT-Rechts, Telekommunikationsrechtes und E-Commerce umfasst unser Tätigkeitsbereich die Vertragsgestaltung, die Vertragsprüfung sowie die Vertretung unserer Mandanten vor Regulierungsbehörden, staatlichen Behörden und Gerichten.

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Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit wissen wir, dass insbesondere gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Themen im Mittelpunkt von gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen stehen. Die Verfolgung gewährleistungs- und schadenersatzrechtlicher Ansprüche unserer Mandanten und auch die Abwehr derartiger unberechtigter Ansprüche gegenüber unseren Mandanten stellen daher einen wesentlichen Bereich unserer Tätigkeit dar. In zahlreichen Fällen ist es allerdings nicht notwendig, den (mitunter kosten- und zeitintensiven) Gerichtsweg zu beschreiten, sondern vielmehr eine außergerichtliche Einigung erfolgversprechender. Aufgrund unseres Know-hows sind wir in der Lage, verschiedene Situationen im Hinblick auf die Erfolgsaussichten abzuwägen und gemeinsam mit unseren Mandanten die optimale und individuelle Lösung zu finden.

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Marken- Urheber- und Patentrecht / Unlauterer Wettbewerb

Der Schutz einer Marke kann entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens sein. Wir führen für unsere Mandanten Markenanmeldungen (Österreichische Marken, Gemeinschaftsmarken etc.) durch. Unsere Beratungstätigkeit beginnt allerdings bereits vor einer (beabsichtigten) Markenanmeldung. Insbesondere führen wir gezielt Markenrecherchen durch, um Kollisionen mit älteren Marken- und/oder Kennzeichenrechten zu vermeiden. Die erfolgreiche Anmeldung einer Marke stellt allerdings nur einen Teilbereich unserer Tätigkeit dar. Ebenso (mit)umfasst sind die Überwachung und Verwaltung/Verlängerung der einzelnen Marken. Durch eine fortlaufende Überprüfung der im Rahmen unserer Kanzlei verwalteten Marken, können wir unsere Mandanten rechtzeitig über den Ablauf der Schutzdauer informieren. Unser Leistungsspektrum umfasst zudem den Schutz einer Erfindung durch eine entsprechende Schutzrechtsanmeldung sowie die Beratung beim Schutz von Werken der Literatur, Wissenschaft, Kunst etc. Im Falle eines Eingriffs Dritter verteidigen wir unsere Mandanten als Rechteinhaber und stehen auch in allen Belangen des Unlauteren Wettbewerbs zur Seite, indem wir gegen Mitbewerber vorgehen, die sich unlauterer/irreführender/aggressiver Geschäftspraktiken bedienen.

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Unternehmensgründung und -nachfolge

Im Rahmen der Unternehmensgründung ist die Wahl der geeigneten Rechtsform von grundlegender Bedeutung. In diesem Zusammenhang sind insbesondere persönliche, steuerrechtliche, betriebswirtschaftliche sowie gesellschaftsrechtliche Aspekte kritisch gegeneinander abzuwägen. Beginnend mit der Wahl der optimalen Rechtsform beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee durch die Errichtung nicht nur von Gesellschaftsverträgen. Gerne übernehmen wir die Errichtung und die Verhandlung sämtlicher im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehenden Verträge, seien es Dienstverträge, allfällige Mietverträge etc., und stehen unseren Mandanten bei der Bestellung von Organen, bei Eintragungen in das Firmenbuch, der Anmeldung von Marken-, Muster- sowie Patentrechten und der Gestaltung von Nachfolgeregelungen zur Verfügung.

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Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht als eigenständiges Rechtsgebiet gewann in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. Insbesondere stieg die Anzahl besonders umfangreicher Wirtschaftsstrafsachen deutlich an. Wirtschaftsstrafsachen sind häufig von großer Komplexität geprägt, weswegen auch die Einrichtung einer eigenen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht verwundert. Auch in den nächsten Jahren ist tendenziell mit einer weiteren Ausweitung der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen zu rechnen. Wir bieten unseren Mandanten in diesem komplexen Rechtsbereich eine Kombination aus umfassender Kenntnis des Strafrechts verbunden mit ausgeprägtem Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge. Dadurch sind wir in der Lage unsere Mandanten auch in einem - mitunter persönlich sehr belastenden und oft langwierigen - Wirtschaftsstrafverfahren bestmöglich zu beraten und zu vertreten.

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Gewerberecht

Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Dabei ist besonders das Gewerberecht für Unternehmen von zentraler Bedeutung und bildet die rechtliche Grundlage für die Ausübung einer gewerberechtlichen Tätigkeit. Werden gewerberechtliche Bestimmungen nicht eingehalten, droht als Worst-Case-Szenario sogar der Entzug der Gewerbeberechtigung. Die Vertretung in Verfahren gegenüber der Gewerbebehörde und bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren sowie bei gewerberechtlichen Verwaltungsstrafverfahren zählt ebenso zu unserem Leistungsspektrum wie die Beratung über gewerberechtliche Geschäftsführung. Zudem stehen wir unseren Mandanten bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte als Betriebsanlageninhaber sowie als Nachbarn einer Betriebsanlage zur Seite.

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Kartellrecht

Das Kartellrecht zielt darauf ab, insbesondere Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und kann bereits für kleinere Unternehmen von Bedeutung sein. Durch unsere langjährige Spezialisierung im Wirtschaftsrecht sind wir in der Lage unsere Mandanten umfassend bei sämtlichen Angelegenheiten der kartellrechtlichen Compliance (Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen wie beispielsweise Kartellverbote, Marktbeherrschung etc.) zu beraten und bei Ausgestaltung kartellrechtlicher Verträge zu unterstützen. Nicht zuletzt übernehmen wir für unsere Mandanten die Vertretung in kartellrechtlichen Verfahren (wie beispielsweise Fusionskontrollverfahren) vor den Kartellbehörden wie der Bundeswettbewerbsbehörde bzw. den Kartellgerichten.

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Arbeits- und Sozialrecht

Wir bieten unseren nationalen und internationalen Mandanten umfassende Beratung in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Unsere Beratungstätigkeit umfasst insbesondere die Regelung der Arbeitsverhältnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Errichtung sowie die Prüfung von Verträgen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten aller Art, die Beendigung von Arbeitsverträgen sowie die Unterstützung unserer Mandanten in grenzüberschreitenden Fragen des Arbeitsrechts. Zudem übernehmen wir die Vertretung unserer Mandanten in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht.

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Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht

Das Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht ist gemessen an ihrem Umfang eines der größten Rechtsgebiete. Mit Verwaltungsrecht im Allgemeinen bzw. mit Verwaltungsbehörden im Speziellen haben natürliche wie juristische Personen mit größter Wahrscheinlichkeit ständig im täglichen Leben zu tun. Nicht selten kommt es dabei im Zuge der behördlichen Tätigkeit vor, dass Entscheidungen fehlerhaft sind oder in nicht nachvollziehbarer Weise getroffen werden. Wir beraten unsere Mandanten in derartigen Situationen umfassend und unterstützen diese insbesondere auch bei der Bekämpfung rechtswidriger Verwaltungsakte der öffentlichen Verwaltung. Zudem schreiten wir in sämtlichen Bereichen des Verwaltungsstrafverfahrens (z.B. nach Übertretungen der Straßenverkehrsordnung, Verletzung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen, etc.) für unsere Mandanten gerne ein.